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Richtlinien für den "Deutschen  Bergmannstag".

Nach der Beschlussfassung auf der Bundesdelegiertenversammlung  am
22. April 2006 in Saarlouis- Fraulautern zur Vergabe an die auszurichtenden
Landesverbände zur Durchführung der Deutschen Bergmannstage.
Deutsche Bergmannstage werden in unregelmäßigen Abständen durchge-
führt.


Die Bergmannstag des Bundes Deutscher Bergmanns-, Hütten-
und Knappenvereine e.V. von 1965 - 2014

Bergmannstage     von - bis           StadtLandesverband
01.Deutscher
Bergmannstag
04.-05.09
1965
GelsenkirchenNRW
02.Deutscher
Bergmannstag
08.-09.06.
1968
GoslarNiedersachsen
03.Deutscher
Bergmannstag
16.-19.05.
1975
BodenmaisBayern
04.Deutscher
Bergmannstag
23.-25.06.
1978
LünenNRW
05.Deutscher
Bergmannstag
31.05.-01.06.
1980
Saarlouis Saarland
06.Deutscher
Bergmannstag
11.-12.07.
1987
Sulzbach -
Rosenberg
Oberpfalz
07.Deutscher
Bergmannstag
14.-16.06.
1991
AalenBaden-
Württemberg
08.Deutscher
Bergmannstag
19.-22.07
1996
SchneebergSachsen
09.Deutscher
Bergmannstag
31.08.-03.09.
2000
HerneNRW
10.Deutscher
Bergmannstag
03.-05.09.
2004
HeringenHessen
11.Deutscher
Bergmannstag
05.-07.07.
2007
Sulzbach-
Rosenberg
Oberpfalz
12.Deutscher
Bergmannstag
12.-14.09.
2014
Bergstadt
Marienberg
Sachsen

13.  Deutscher                 30.06.-01.07.    Essen und Bochum NRW
       Bergmannstag          2018


Folgende Priotitäten sollten eingehalten werden:
01.Der Bund ist der Veranstalter
02.Der Landesverband ist der Ausrichter
03.Der Landesverband sucht Kooperationspartner 
evtl. das Land ( Schirmherrschaft Ministerpräsident) und Stadt/
Gemeinde. Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand. Technologie
und Verkehr.
Großbetriebe / DSK / RAG / K& S, IGBCE,  zuständige Bergbehörde
Tourismusverband,  Funk und Fernsehen,Öffentlichkeitsarbeit.
04.Mit diesen Stellen sollte sachlich über eine Zusammenarbeit ge-
sprochen, und dieses protokolliert werden.
05.Die Rücklagen der Bundesmittel für den „Deutschen Bergmannstag“
sind für den Veranstalter und den Ausrichter bestimmt.
06.Die Finanzierung des Deutschen Bergmannstages erfolgt durch den
auszurichtenden Landesverband.
07.Der Landesverband erstellt einen vorläufigen Finanzierungsplan
und unterrichtet den Bundesvorsitznden und den Bundes-
geschäftsführer regelmäßig zeitnah bezüglich der Entwicklung der
Finanzen.
08.Die Abrechnung erfolgt immer am Ende eines Geschäftsjahres.
Über die Zuwendungen des Bundes müssen Belege dem
Bundesschatzmeister vorgelegt werden.
09. Über alle Planungen und Vorbereitungen muss der geschäftsführende
Bundesvorstand unterrichtet werden.
Eine ständige Verbindung vom auszurichtenden  Landesverband an
den Bundesvorsitzenden und Bundesgeschäftsführer ist erforderlich.
10.Frühzeitige Antragstellung des Ausrichters  an das Ministerium
um Aufnahme der Finanzierung in den Haushaltsplan.
Gespräche mit dem  Ministerpräsident, dem Regierungspräsident,
dem Landrat, dem Bürgermeister u. s. w. müssen mit
dem Bundesvorsitzenden und dem  Bundesgeschäftsführer auf 
Einladung des  geschäftsführenden Landesvorstand erfolgen
und geführt werden.


     

11.   Der Deutsche Bergmannstag wird unter einem Motto geführt.
 
12.   Die Erstellung eines LOGO, das den Bergmannstag von Anfang bis Ende begleitet, muss mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand abgesprochen werden. Die zu einem Bergmannstag erforderlichen sichtlichen Vorboten wie Festabzeichen, LOGO und  die Fahnenschleife, sollten auf der Bundesvorstandssitzung und  auf der Bundesdelegiertenversammlung vorgestellt und eine  Dokumentation angefertigt werden.

13.   Ein Organisationsbüro sollte zur Verfügung stehen. Wenn möglich mit Homepage,  e –Mail – Adresse,  Telefon und Fax.
Für Exkursionen und Zimmernachweis sollte eine Agentur, z. B. Tourismusverband, angesprochen werden.

14.  Das Paradeband wird so erstellt, das die Musikkapellen optimal aufgeteilt werden. An der Spitze marschiert eine Bergmannskapelle. Es folgt Bundes- und Landesstandarte. Geschäftsführender Bundes- und Landesvorstand. Ehrengäste. Der gastgebende Verein  sollte am Ende der Parade marschieren. Hinter dem gastgebenden Verein marschieren die ortsansässigen Heimatvereine.

15.   Ein Bürgermeisterempfang wäre wünschenswert. Ehrengäste und der Landes-  und Bundesvorstand. 
Es spricht der Bundesvorsitzende i.V. für alle Landesvorsitzenden.

16.   Übergabe der Bergbarte vom BM des letzten DBT an den Ausrichter, an den  folgenden Bergmannstag. Hierzu muss der Bürgermeister offiziell eingeladen werden.

17.   Aufstellen der Bergparade in Blockform. Festredner ist der Schirmherr, der Ministerpräsident und der Bundesvorsitzende.

18.   Es werden alle Bundesvorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder eingeladen. Ehrengäste werden vom Land und Bund bestimmt. Die Einladung erfolgt über den Ausrichter. Es werden auch europäische Mitgliedstaaten eingeladen. 

19.    Das Wanderlicht des Bundes wird an den nächsten Ausrichter, wenn bekannt, weitergereicht. Wenn nicht bekannt, übernimmt der Bundesvorsitzende das „Wanderlicht“ bis zur Weitergabe des nächsten Ausrichter.

20.   Ein  bergmännischer Zapfenstreich sollte dargeboten werden.

Auf der Bundesvorstandssitzung am 16. April 2005 in Bochum  an alle Bundesvorstandsmitglieder  ausgegeben. Auf der am 22. April 2006 in Saarlouis- Fraulautern stattgefundenen 22. Delegiertenversammlung  unter TOP 10 einstimmig beschlossen und angenommen.

Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 19. April 2008 in Ibbenbüren um den letzten Satz in Punkt 14 ergänzt und einstimmig beschlossen und angenommen.

 

   Glück Auf

 
Dietmar Richter

Bundesgeschäftsführer

im März 2005

im April 2006

im April 2008